Traumpass e.V.


DAS TRAUMPASS-ETIKETT VERSTEHEN

Jedes Produkt, das mit dem Traumpass-Etikett gesiegelt ist, weist an zwei Stellen eine individuelle Prüfnummer auf. Die oben gedruckte Nummer wird eingenäht und ist erst dann zu sehen, wenn die Naht aufgetrennt wird; wiederholt wird die Nummer unter dem DIN CERTCO-Logo.

Bei dem Notariat/Anwaltsbüro sind die Firmen hinterlegt, die den Traumpass einsetzen dürfen. Über einen Abgleich kann nachvollzogen werden, ob das jeweilige Produkt – also beispielsweise der Schlafsack, die Decke oder das Kopfkissen – eine gültige Prüfnummer trägt.

Alle zertifizierten Unternehmen, die den Traumpass einsetzen dürfen, finden Sie auf der Website von DIN CERTCO.


DIN CERTCO
 

DIN CERTCO ist die Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland AG und des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und überwacht die Qualitätskontrolle der Traumpassprodukte sowie die Rückverfolgbarkeit der als Füllmaterial verwendeten Daunen und Federn.

NICHT VON LEBENDEN TIEREN

In Traumpass-Produkten werden keine Daunen und Federn von lebenden Tieren eingesetzt. Die Hersteller haben sich dazu verpflichtet und beweisen u.a. durch amtliche Dokumente wie Zolldeklarationen, Veterinärbescheinigungen und Lieferscheine die Herkunft der von ihnen gekauften Ware.

FÜLLUNG NACH EN12934
 

Für Traumpass-gesiegelte Produkte dürfen ausschließlich Daunen und Federn erarbeitet werden, die den Bedingungen für die beiden höchsten Klassen der EN 12934 entsprechen. Teilweise gelten sogar strengere Vorgaben als in der Norm festgelegt.

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