Traumpass e.V.


Historie: So entwickelte sich der Traumpass ...

1974 schlossen sich mittelständische europäische Unternehmen der Bettfedern- und Bettwarenindustrie zu einer Qualitätssicherungsgemeinschaft, der „Kontrollgemeinschaft Federn-Siegel e.V.“ zusammen.

Zielsetzung war, Premiumbettwaren durch ein eindeutiges und leicht wiedererkennbares Siegel zu kennzeichnen: Nur solche Zudecken und Kissen, die mit neuen Daunen und Federn zunächst entsprechend der RAL 092 A2, dann ab 2001 gemäß der Klasse I (Europäische Norm 12934) gefüllt waren, durften zu dieser Zeit mit dem Traumpass ausgezeichnet werden.

2006 startete die Zusammenarbeit mit DIN CERTCO, einer internationalen Zertifizierungsorganisation, die zu 80% durch den TÜV Rheinland und zu 20% durch das DIN getragen wird. Seit September 2006 müssen sich alle Unternehmen, die ihre Produkte mit dem Traumpass kennzeichnen wollen, einer Erstzertifizierung und laufenden Kontrollen unterziehen. Dazu werden Produkte des jeweiligen Herstellers anonym im Handel aufgekauft und anschließend durch akkreditierte Prüfinstitute kontrolliert. Bei der Füllung muss es sich um Neuware der Klasse I handeln, deren Zusammensetzung korrekt deklariert ist.

2011 wurde der Traumpass-Fashion e.V. gegründet. In ihm haben sich Hersteller von Bekleidungsartikeln, gefüllt mit Daunen und Federn, zusammengeschlossen. Aufgabe ist – wie beim Traumpass auch beim Traumpass Fashion - sicherzustellen, dass die verwendeten Füllungen nicht von lebenden Tieren stammen und der höchsten Qualitätsstufe (Klasse I) nach Europäischer Norm 12934 entsprechen.

Seit Mai 2012 kennzeichnet der Traumpass ausschließlich solche Bettwaren, für die keine Daunen und Federn von lebenden Tieren verwendet werden. Durch die enge Definition, die bisher ausschließlich Füllmaterial der Klasse I zuließ, konnte das verstärkte generelle Verbraucherinteresse an Bettwaren, die geprüft auf Füllmaterial von lebenden Tieren verzichten, nicht ausreichend berücksichtigt werden - insbesondere, da für die auf dem internationalen Markt angebotenen konfektionierten Bettwaren zunehmend auch Füllmaterial der Klasse II verwendet wird. Deshalb hat Traumpass e.V. beschlossen, seine Anforderungskriterien anzupassen: Zum 1. Januar 2013 wird das Siegelkonzept auf die Klasse II ausgeweitet. Zur Wahrung des hohen Qualitätsanspruchs gilt jedoch, dass der Anteil anderer Elemente max. 10% - und nicht wie in der EN 12934 zulässig - 15% betragen darf.

  • Traumpass-gesiegelte Produkte kennzeichnen künftig Füllungen der beiden höchsten Qualitätsklassen der EN 12934.
  • In der Übergangszeit vom 01.01. bis zum 31.12.2013 werden parallel 2 Siegel von der Industrie verwendet. Beide unterscheiden sich im markierten Bereich. Für Produkte, die als Füllung die Klasse I ausloben, muss selbstverständlich entsprechendes Material verwendet werden.

Nur auditierte und zertifizierte Firmen dürfen den Traumpass einsetzen, um sicherzustellen, dass der Qualitätsanspruch erfüllt und die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Daunen und Federn gewährleistet ist. Zertifizierungsorganisation, Prüflabor und Notariat/Anwaltsbüro wachen fortlaufend über die Einhaltung der strengen Auflagen.

Alle zertifizierten Unternehmen, die den Traumpass einsetzen dürfen, finden Sie auf der Website von DIN CERTCO.

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